20. April 2023
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Erstmals ist in Deutschland durch einen neuen § 12 Abs. 3 UStG ein sog. "Nullsteuersatz" eingeführt worden, der für Leistungen im Zusammenhang mit kleineren, fest installierten Photovoltaikanlagen und deren Komponenten gilt. Die Neuregelung ist für alle Leistungen anzuwenden, die ab dem 1.1.2023 innergemeinschaftlich in Deutschland ausgeführt werden.