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0% Mehrwertsteuer auf unsere Solar Produkte!

0% Mehrwertsteuer auf unsere Solar Produkte!
20. April 2023 55 view(s)
0% Mehrwertsteuer auf unsere Solar Produkte!

Erstmals ist in Deutschland durch einen neuen § 12 Abs. 3 UStG ein sog. "Nullsteuersatz" eingeführt worden, der für Leistungen im Zusammenhang mit kleineren, fest installierten Photovoltaikanlagen und deren Komponenten gilt. Die Neuregelung ist für alle Leistungen anzuwenden, die ab dem 1.1.2023 innergemeinschaftlich in Deutschland ausgeführt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der ausgewählten POWERSTATIONS

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Wichtiger Hinweis:

Voraussetzung für die Rückerstattung der 19% Mehrwertsteuer ist die Nachweispflicht des Erwerbers zu folgenden Punkten:

  • Name und Nachweis des Betreibers über eine installierte PV-Anlage und dass diese tatsächlich genutzt wird
  • Nachweis, dass die PV-Anlage auf einem privat genutzten Gebäude installiert ist (als privates Gebäude gelten auch Garage oder Gartenschuppen)
  • Auszug Registrierung der PV-Anlage im Eigenheim oder im Betrieb aus dem Marktstammdatenregister MaStR. der Bundesnetzagentur
  • Alternativ:  Nachweis, dass eine nicht registrierungspflichtige 12 Volt PV-Insellösung ohne Netzeinspeisung betrieben wird
  • Nachweis, dass die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt
  • Bestätigung, dass die Powerstation nur für die heimische PV-Anlage genutzt wird gem. BMF Schreiben Absatz 7 Sätze 5 bis 7 stationäre Solarmodule – Batterien/Speicher
  • Ihre persönliche Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit aller Angaben
  • Bitte senden Sie alle Unterlagen per Mail an: sales@toneart.de


Die Lieferung unterliegt dem Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG.

ACHTUNG: Wir behalten uns vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nachzufordern, falls Ihre Angaben im Rahmen der Nachweispflicht nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG bei Bestellung nichtzutreffend waren.

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Steuerbefreiung von PV-Anlagen:

Gilt der Nullsteuersatz auch für Insel-PV-Anlagen?
Ja, die Regelung des Nullsteuersatzes gilt auch für 12-Volt-PV-Anlagen, die als Insellösungen ohne Netzeinspeisung betrieben werden. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung bzw. Direktabzug der Umsatzsteuer möglich.

Was bedeutet Nullsteuersatz?
Handelt es sich bei einem Nullsteuersatz tatsächlich um eine Umsatzsteuerbefreiung? Im Prinzip wird der Nullsteuersatz erst bei der Rechnungsstellung an den Endverbraucher angewendet. Dies ermöglicht weiterhin die Verrechnung der Vorsteuer entlang der gesamten Lieferkette.

Was bedeutet die Abkürzung EEG?
In diesem Kontext steht EEG für das "Erneuerbare Energien Gesetz". Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die EEG-Umlage, die damit verbunden war, wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.

Ist der Betrieb einer PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig?
Ist die Einspeisung von Solarstrom zukünftig in der Regel von der Umsatzsteuer befreit? Wenn der Betreiber einer PV-Anlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG (Liebhaberei-Regelung gemäß dem BMF-Schreiben) verzichtet, gelten andere Regelungen. Dies betrifft sowohl neue als auch bereits vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommene PV-Anlagen.

Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) wird von der Bundesnetzagentur verwaltet. In diesem zentralen Register sind Informationen zu Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten hinterlegt. Das MaStR dient als verlässliche Grundlage für die aktuelle Netzinfrastrukturplanung und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Sind alle Komponenten einer PV-Anlage von der Umsatzsteuer befreit?
Nein, gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind nur die wesentlichen Komponenten einer PV-Anlage von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu gehören hauptsächlich Solarmodule (PV-Module), Modulhalterungen, Solarkabel, Batteriespeicher und Netzwechselrichter. Die Befreiung von anderen Photovoltaikkomponenten muss im Einzelfall geprüft werden.